Gagenempfehlung Filmton 2011
Die Gagenempfehlungen stellen Mindestgagen für projektweise beschäftigte Filmtonschaffende dar, gestaffelt nach Art der Produktion und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, dem Genre und der Tätigkeit des Filmtonschaffenden. Sie beziehen sich nur auf die Arbeitsleistung und enthalten keine Gerätevermietung oder Studiomiete. Auch die Vergütung für eine Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten ist darin nicht enthalten. Die individuellen Gagenvereinbarungen sollen je nach den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmproduktion, Berufserfahrung und Qualifikation angemessen über der Mindestgage liegen.










